§ 2 Vereinszweck
1. „Greif ein!“ e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Beteiligung an Veranstaltungen zur Integration von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten, z.B. Demonstrationen, Informations- und Bildungsveranstaltungen.
4. Der Schwerpunkt liegt darin, Rassismus, Faschismus und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken, um ein gemeinschaftliches, couragiertes und tolerantes Bewusstsein gegenüber jeglichen Mitgliedern der Gesellschaft zu schaffen.
5. Bei der Änderung des Zwecks bzw. einer Satzungsänderung sind drei Viertel der Stimmen aller Mitglieder notwendig.
kai uwe am 21. Mai 10
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